Abfallwirtschaftszentrum Werl

Abfallwirtschaftszentrum Werl

Scheidinger Straße 39-41
59457 Werl


Abfall-Service-Telefon der ESG:
02921 353-111

Anfahrtsskizze

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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstag
8.00 bis 12.00 Uhr

 

 

Die nachfolgenden Angaben sind für 2024 gültig.

Die Abrechnung der Abfälle erfolgt nach Gewicht. Kleinmengen unter 200 kg werden nach den angegebenen Pauschalen abgerechnet.
Anlieferungen von Abfällen aus Gewerbe, Industrie & sonstigen Herkunftsbereichen siehe unter Gewerbe.

 

Annahme folgender Abfälle: Entgelt zzgl. MwSt. (Netto)
für gewerbliche Anlieferer
Entgelt inkl. MwSt. / Gebühr
für private Anlieferer
Sperrmüll/gemischte Bau- und Abbruchabfälle
PKW mit erweitertem Ladevolumen mit mehr als 800 Liter, andere Fahrzeuge oder PKW mit  Anhänger
  178,00 €/t
mindestens jedoch*   24,00 €
PKW mit erweitertem Ladevolumen bis ca. 800 Liter   18,00 €
PKW mit Standardkofferraum, Ladevolumen bis ca. 500 Liter   12,00 €
Kleinmengen bis 150 Liter   6,00 €
     
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten   kostenfrei
Elektroaltgeräte aus Gewerbe & Industrie nur nach Anmeldung  
     
Papier, Pappe, Kartonagen kostenfrei kostenfrei
     
Metalle, Schrott, Kleinschrott kostenfrei kostenfrei
     
Schadstoffe aus privaten Haushalten   kostenfrei
Schadstoffe aus Gewerbe & Industrie siehe Broschüre  
     
Garten- und Parkabfälle 41,18 €/t 49,00 €/t
mindestens jedoch* 5,04 € 6,00 €
Kleinmengen bis 150 Liter   3,00 €
     
Boden- und Bauschuttgemische    
Kleinstmengen bis 150 Liter 5,04 € 6,00 €
Kleinmengen (z. B. PKW mit Anhänger) 36,00 €/t 42,84 €/t
größere Mengen nur auf Anfrage nur auf Anfrage
     
Bauschutt, vorsortiert
bei einer Kantenlänge < 60 cm
18,00 €/t 21,42 €/t
mindestens jedoch* 5,04 € 6,00 €
     
Pkw-, Kradreifen
< 20 Zoll (max. 12 Stück)
5,04 €/Stück 6,00 €/Stück
Lkw-, Treckerreifen
(< 200 kg)
50,42 €/Stück  


*Hinweis:
Aufgrund eichrechtlicher Vorgaben darf an den Anlagen erst ab einer Anliefermenge von 200 kg nach dem ermittelten Gewicht abgerechnet werden. Bei Mengen unter 200 kg erfolgt die Abrechnung deshalb mit der jeweils festgelegten Mindestpauschale je Anlieferung. Weitere Hinweise siehe Gebührentarife des Kreises Soest bzw. Entgeltordnung der ESG, gültig ab 1.1.2024.