Gewerbeabfallverordnung

Kurzinfo zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Seit August 2017 gilt für gewerbliche Siedlungsabfälle die neue Gewerbeabfallverordnung. Die wesentlichen Änderungen lassen sich vereinfacht wie folgt zusammenfassen:

Kernpunkt der neuen Gewerbeabfallverordnung ist – genau wie auch bei der bisherigen Verordnung - die Pflicht zur Getrennthaltung von Wertstoffen wie Papier/Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bio- und Grünabfälle. Zusätzlich nennt die neue Verordnung auch Altholz und Alttextilien. Damit soll für gewerbliche Abfallerzeuger im Grunde genommen die gleiche Getrenntsammlungspflicht gelten wie für Privathaushalte. Die Verordnung gilt entsprechend nur für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie für übliche Baustellenabfälle, nicht aber für spezielle Produktions- oder Industrieabfälle.

Neu ist, dass die Getrenntsammlung und der Verwertungsweg in geeigneter Form zu dokumentieren ist, um die Erfüllung der Getrennthaltungspflicht besser überprüfbar zu machen. Im Zweifelsfall erhält die Umweltbehörde so einen schnellen Einblick, wie die Abfallentsorgung im jeweiligen Betreib geregelt ist.

Neu ist auch, dass bei Verzicht auf eine Getrenntsammlung erhöhte Anforderungen an die weitere Entsorgung gelten. Wertstoff-/Abfallgemische sind seit 01.01.2019 in besonders ausgerüsteten Sortieranlagen vorzubehandeln, in denen mindestens 85 % Wertstoffe aussortiert und davon 30 % einem werkstofflichen Recycling zugeführt werden (Vorbehandlung für die Verwertung). Entsprechend hat die ESG ihre Verwertungsangebote erweitert und bietet auch für Wertstoffgemische eine Vorbehandlung in Anlagen an, die diesen erhöhten technischen Sortier-Standard gem. GewAbfV erfüllen.

Aber auch seitens der öffentlich-rechtlichen Abfallwirtschaft des Kreises Soest wird bereits seit vielen Jahren aufwendige Vorbehandlungstechnik eingesetzt, um die zur Beseitigung überlassenen Abfallgemische noch einer Verwertung zuzuführen:

* Bei Nutzung der kommunalen Sammlung in den Städten und Gemeinden (graue Tonne) erfolgen über die BRAM-Sortierung eine hochwertige energetische Verwertung in der Zementindustrie sowie eine Metall-Rückgewinnung.
* Bei Anlieferung an den Sortier- und Umlade-Anlagen der ESG werden die Abfallgemische fraktioniert - entweder für die Wertstoffsortierung und Aufbereitung von Ersatzbrennstoff oder für die energetische Verwertung in gemäß Gewerbeabfallverordnung zugelassenen Anlagen.

Für die allem voran zu erfüllende Getrennthaltungspflicht bestehen im Kreis Soest bereits sehr differenzierte Abfuhr-Angebote für Wertstoffe, die nicht nur von einer Vielzahl privater Entsorgungsunternehmen, sondern auch von den Städten und Gemeinden (bei nur haushaltsüblichen Kleinmengen) vorgehalten werden. Insofern sind die Voraussetzungen gegeben, die für das Recycling interessanten Wertstoffe in den Betrieben schon aus wirtschaftlichen Gründen weitestgehend getrennt zu erfassen.

Für die zu führende Dokumentation über die Getrenntsammlung ist es für gewerbliche Abfallerzeuger zunächst wichtig, alle Belege (Lieferscheine, Wiegebelege, Gebührenbescheide) zu sammeln. Um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, kann die Gewerbeabfallberatung einfache Muster / Checklisten für die Zusammenstellung der Dokumentation zur Verfügung stellen.

Für Fragen zur Gewerbeabfallverordnung steht die Gewerbeabfallberatung der ESG unter den bekannten Rufnummern und unter der Sondernummer 02921 353-220 zur Verfügung.